Achtung: Stellen Sie die Einhaltung der Blitzschutznormen zum eigenen Schutz nie in Frage!

Die neue EU-Blitzschutznorm EN 62305, umgesetzt in die deutsche Blitzschutznorm VDE 0185-305 Teil 1 bis Teil 4, schreibt vor, dass Blitzschutzsysteme ausschließlich von einer „Blitzschutz-Fachkraft“ geplant, errichtet und geprüft werden dürfen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Blitzschutzsystem nach diesen rechtlich gültigen „Regeln der Technik“ errichtet wird. Bei Nichteinhaltung könnte sonst im Schadensfall Ihr Versicherungsschutz in Frage gestellt werden.

Die Fachunternehmen des VDB weisen Ihnen diese fachliche Kompetenz testiert nach.

Zu Einzelheiten der normativen Vorschriften klicken Sie bitte auf den abgebildeten Button „VDB zertifizierte Blitzschutz-Fachkraft“.

100 Jahre Verband Deutscher Blitzschutz-Firmen e.V.
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Anforderungen an eine Blitzschutz-Fachkraft

Die VDE 0185-305-3 fordert im Vorwort, dass die Planung, Errichtung und Prüfung von Blitzschutzsystemen von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden muss. Diese Forderung steht für einen gleichwertigen Bildungsstand in Europa, festgelegt in der neuen europäischen Blitzschutznorm EN 62305-3. Alle vorgeschriebenen Kenntnisse der Blitzschutz-Fachkraft dienen ausschließlich dem Schutz von Leben und Werten.
 
Blitzschutz-Fachkraft
Eine Blitzschutz-Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten oder prüfen kann.
 
Die Bereiche Planung, Prüfung und Errichtung erfordern unterschiedliche Kenntnisse. Die Blitzschutz-Fachkraft muss sich ständig über die geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik auf dem Laufenden halten. Der Nachweis für den Verbraucher kann durch die regelmäßige Teilnahme an den jeweiligen nationalen Weiterbildungsmaßnahmen dokumentiert werden.
 
Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes. Die Blitzschutz-Fachkraft erfüllt wenigstens eine der nachfolgenden Anforderungen (Punkte a-c):

  • Anforderungen für Planung:
    Für den Bereich Planung sind Kenntnisse über umfassende physikalische Zusammenhänge, Einsatz und die Anwendung der unterschiedlichen Planungsmethoden und anzuwendende normative Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten, bautechnische Erfordernisse und grundlegende Montagetechniken erforderlich.
     
  • Anforderungen für die Errichtung / Montage:
    Für den Bereich Errichtung und Montage sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, detaillierte Kenntnisse der Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten, umfangreiche bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich.
     
  • Anforderungen für Prüfung:
    Für den Bereich Prüfung sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, Einsatz der unterschiedlichen Planungs-methoden und anzuwendende normative Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten, allgemeine bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich.

 

 

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